Homeoffice-Ausstattung: Was der Arbeitgeber zahlen muss (2026)
Eine allgemeine Homeoffice-Verordnung 2025 mit einem pauschalen Anspruch auf Stuhl, Tisch oder Monitor gibt es nicht. Entscheidend ist, ob es sich um einen vom Arbeitgeber eingerichteten Telearbeitsplatz oder um mobiles Arbeiten handelt und was im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer individuellen Vereinbarung geregelt ist.
Telearbeit und mobiles Arbeiten unterscheiden
Bei einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz im Privatbereich gelten die Voraussetzungen der Arbeitsstättenverordnung: Arbeitszeit und Dauer der Einrichtung müssen vereinbart sein; die erforderliche Ausstattung wird vom Arbeitgeber bereitgestellt und installiert. Beim mobilen Arbeiten gelten diese Anforderungen nicht automatisch. Die BAuA empfiehlt aber auch dort, Arbeitsmittel im jeweiligen Arbeitskontext zu beurteilen und Belastungen zu vermeiden oder zu verringern.
Was für einen Bildschirmarbeitsplatz wichtig ist
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine ergonomische Gestaltung und ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und Bewegungen. Bildschirm und Arbeitsfläche sollen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein. Eine getrennte Tastatur und Maus können bei einem dauerhaft genutzten Notebook die ergonomische Positionierung erleichtern. Welche konkrete Ausstattung erforderlich ist, hängt von der Tätigkeit und der Gefährdungsbeurteilung ab – ein höhenverstellbarer Tisch oder ein bestimmtes Stuhlmodell ist nicht pauschal vorgeschrieben.
So klärst du die Ausstattung
- Prüfe Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und die Vereinbarung zum mobilen Arbeiten.
- Bitte Arbeitgeber oder zuständige Arbeitsschutzstelle um eine ergonomische Bewertung des Arbeitsplatzes.
- Beschreibe konkret, welche Arbeitsmittel für die Tätigkeit fehlen (zum Beispiel externer Bildschirm, Tastatur oder Maus).
- Bei Beschwerden kannst du ärztlichen Rat einholen. Ein Attest ersetzt keine individuelle Prüfung und begründet nicht automatisch einen bestimmten Ausstattungsanspruch.
Steuer und Homeoffice-Pauschale
Steuerliche Regeln ändern sich. Ob Arbeitsmittel oder Homeoffice-Tage absetzbar sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen und deiner persönlichen Situation ab. Verlässliche Auskunft geben Finanzamt oder Steuerberatung; dieser Artikel ist keine Steuerberatung.
Wichtig: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Er stellt keine Diagnose und enthält kein Heilversprechen.
Bei starken oder zunehmenden Beschwerden sowie bei Taubheit, Lähmungserscheinungen oder anderen auffälligen Symptomen solltest du medizinischen Rat suchen. Bei starken Schmerzen oder einem lebensbedrohlichen Notfall: 112; bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten: 116 117. gesund.bund.de: Rückenschmerzen erklärt, wann ärztliche Abklärung sinnvoll ist.
Quellen
Häufige Fragen
Wie oft sollte ich die Sitzposition wechseln?
Am besten alle 30 Minuten. Dynamisches Sitzen – mal aufrecht, mal zurückgelehnt, mal aktiv im Stehen – ist der Schlüssel zu einem gesunden Rücken.
Sind stehende Arbeitsplätze besser als sitzende?
Beides ist gut, aber die Abwechslung ist entscheidend. Die Faustregel lautet: 30 Minuten sitzen, 5 Minuten stehen, 2 Minuten bewegen.