Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung – Was Arbeitgeber zahlen müssen
Viele wissen nicht: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für einen ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz zu sorgen. Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) regelt das.
Was steht dir zu?
Kostenlose Bildschirmarbeitsplatz-Brille
Wenn du regelmäßig am Bildschirm arbeitest und eine Sehhilfe brauchst, muss der Arbeitgeber die Kosten für eine spezielle Bildschirmarbeitsplatz-Brille übernehmen. Voraussetzung: Ein Augenarzt oder Optiker bescheinigt die Notwendigkeit.
Ergonomischer Bürostuhl
Der Arbeitgeber muss einen verstellbaren Bürostuhl mit:
- Höhenverstellbarer Sitzfläche
- Verstellbarer Rückenlehne
- Stabiler 5-Punkt-Fußkreuz
- Optional: Armlehnen
zur Verfügung stellen.
Höhenverstellbarer Schreibtisch
Seit der Gefährdungsbeurteilung 2023 ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch bei regelmäßiger Bildschirmarbeit der Standard – keine Kür mehr. Bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe (Rückenschmerzen) erst recht.
Was musst du tun?
- Sprich deinen Vorgesetzten an – die meisten Arbeitgeber kommen der Pflicht nach, wenn sie gefragt werden
- Betriebsrat einschalten – falls vorhanden, unterstützt er bei der Durchsetzung
- Gefährdungsbeurteilung einfordern – der Arbeitgeber muss die Arbeitsplatz-Belastungen regelmäßig prüfen
- Attest vom Arzt – bei bestehenden Beschwerden verstärkt das deine Position
Was du selbst zahlen musst
Nicht alles muss der Arbeitgeber zahlen:
- Persönliche Präferenzen (bestimmte Maus, bestimmte Tastatur) – nur wenn medizinisch notwendig
- Homeoffice-Ausstattung – hier ist die Rechtslage schwammig. Viele Arbeitgefer zahlen freiwillig einen Zuschuss (pauschal oder nach Beleg)
Homeoffice-Regelung 2026
Seit 2025 gilt: Arbeitgeber müssen bei regelmäßiger Homeoffice-Tätigkeit auch dort für eine ergonomische Grundausstattung sorgen. Eine Schreibtisch + Stuhl Grundausstattung ist Pflicht. Monitor/Tastatur/Maus müssen gestellt werden, wenn du sie einforderst.
Unser Tipp: Stelle den Antrag schriftlich und verweise auf die BildscharbV. In 90% der Fälle wird ohne Diskussion gezahlt – die Arbeitgeber kennen ihre Pflicht.